Ausschreibungen des Bauamtes
Öffentliche Ausschreibungen
Ankündigung beschränkter Ausschreibungen
Nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A
haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Gemeindewasserwerk Weiskirchen
- LIeferung von Tür- und Toranlagen für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk in Weierweiler286 KB
- Innenputz-, Maler und Trockenbauarbeiten für einen Erweiterungsbau im Punpwerk Weierweiler289 KB
- Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungsarbeiten für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk Weierweiler288 KB
- Lieferung von Deckenpaneelen für einen Erweiterungsbau im Pumpwerk Weierweiler284 KB
- Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung (113) zum Gewerk „Elektroanlage“289 KB
Info nach Zuschlagserteilung (nach § 20 Abs. 3 VOB/A)
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen
- Sanierung von Revisionsschächten in der Gemeinde Weiskirchen51 KB
- Sanierung der öffentlichen Kanalisation im "Weierweilerweg" im Ortsteil Thailen51 KB
- Teilsanierung der öffentlichen Kanalisation in der Eichenlaubstraße im Ortsteil Konfeld51 KB
- Teilsanierung der gemeindlichen öffentlichen Kanalisation in der Straße "Auf der Heide"217 KB
Info nach Zuschlagserteilung (nach § 30 Abs. 1 UVgO)
Nach § 30 Abs. 1 UVgO
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens