Teilräumliches Entwicklungskonzept (TEKO)
Voraussetzung für die Aufnahme in jegliche Städtebauförderung ist die Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden städtebaulichen Konzeptes. In einem solchen Konzept sind Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt und insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten.
Das Entwicklungskonzept ist gegebenenfalls in eine bereits vorhandene räumliche Planung einzubetten oder daraus abzuleiten. Eine räumliche Abgrenzung der Fördergebiete ist erforderlich, eine Festlegung des gesamten Gemeindegebietes als Fördergebiet ist nicht zulässig.