Hinweise:
Eine Terminbestätigung durch das Standesamt erhalten wir erst dann, wenn alle Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist.
a) Die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Wohnsitzstandesamt) muss spätestens vier Wochen nach dieser Reservierung erfolgt sein.
b) Liegen zwischen Reservierungsdatum und reserviertem Datum mehr als sechs Monate, ist die Eheschließung spätestens vier Wochen nach Beginn der Sechsmonatsfrist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt anzumelden.
c) Wenn wir diese Vorgabe nicht erfüllen, gilt dies als Absage und der Eheschließungstermin wird gestrichen.