Terminwunsch zur Eheschließung

Bitte nutzen Sie für Ihren Terminwunsch unser Online-Formular oder alternativ das PDF-Formular, das Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.

(¹) Soll die standesamtliche Trauung im Parkhotel Weiskirchen stattfinden, so ist
der Termin auch mit dem Parkhotel Weiskirchen abzuklären (06876 919-502)

(²) Die Auswahl einer Pfarrkirche eines Ortsteils – ist nur in Verbindung mit einer kirchlichen Trauung zu treffen
Hinweise:
Eine Terminbestätigung durch das Standesamt erhalten wir erst dann, wenn alle Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist.

a) Die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Wohnsitzstandesamt) muss spätestens vier Wochen nach dieser Reservierung erfolgt sein.

b) Liegen zwischen Reservierungsdatum und reserviertem Datum mehr als sechs Monate, ist die Eheschließung spätestens vier Wochen nach Beginn der Sechsmonatsfrist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt anzumelden.

c) Wenn wir diese Vorgabe nicht erfüllen, gilt dies als Absage und der Eheschließungstermin wird gestrichen.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen korrekt ausgefüllt werden.
Bitte überprüfen Sie auch die korrekte Eingabe Ihrer Daten, um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.
(¹) Soll die standesamtliche Trauung im Parkhotel Weiskirchen stattfinden, so ist
der Termin auch mit dem Parkhotel Weiskirchen abzuklären (06876 919-502)

(²) Die Auswahl einer Pfarrkirche eines Ortsteils – ist nur in Verbindung mit einer kirchlichen Trauung zu treffen
Hinweise:
Eine Terminbestätigung durch das Standesamt erhalten wir erst dann, wenn alle Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist.

a) Die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Wohnsitzstandesamt) muss spätestens vier Wochen nach dieser Reservierung erfolgt sein.

b) Liegen zwischen Reservierungsdatum und reserviertem Datum mehr als sechs Monate, ist die Eheschließung spätestens vier Wochen nach Beginn der Sechsmonatsfrist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt anzumelden.

c) Wenn wir diese Vorgabe nicht erfüllen, gilt dies als Absage und der Eheschließungstermin wird gestrichen.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen korrekt ausgefüllt werden.
Bitte überprüfen Sie auch die korrekte Eingabe Ihrer Daten, um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.

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