Damit Sie die Erinnerung an Ihren besonderen Festtag festhalten können, dürfen Sie in Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten filmen oder fotografieren.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich Ton- und Bildaufnahmen während der Trauung.

Die erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des/der aufgenommenen und abgebildeten Person/en in Wort und Bild verbreitet und veröffentlicht werden (Paragraph 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie).

Diese Einwilligung wird von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten nicht erteilt! 

Die angefertigten Ton– und Bildaufnahmen dienen ausschließlich nur für den Eigengebrauch. 

Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, insbesondere im Internet und ähnlichen Medien ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet wird und/oder die Tonaufnahme der Standesbeamtin/des Standesbeamten wiedergegeben wird. 
Diese Einschränkung ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Standesbeamtin/des Standesbeamten erforderlich.